Die amtliche Publikation für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege wurde am 24. Februar 2023 veröffentlicht (siehe Rubrik amtliche Publikationen). Innerhalb der ersten Frist hat sich eine Person gemeldet. Der Name wird am 11. April 2023 nach Ablauf der Rekursfrist im amtlichen Publikationsorgan (ePublikation.ch) publiziert. Ab dem 11. April 2023 können innerhalb von 7 Tagen Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden (§ 53 GPR).  Wiederum nach Ablauf einer Rekursfrist von 5 Tagen wäre danach (Stand heute mit einer Person, 6.4.2023) die stille Wahl vollzogen. Die Wahlanzeige würde sodann zugestellt (ca. Ende April).

6.4.2023, wahlleitende Behörde (Wahlbüro Bachs)

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