Revision Verkehrsrichtplan Bachs Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 des Planungs- und Baugesetz
Der Gemeinderat hat die Vorlage zur Revision des Verkehrsrichtplans Bachs zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) verabschiedet. Die Unterlagen liegen während 60 Tagen, vom 5. September 2025 im Sinne von § 7 PBG öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen sind ab dem 5. September 2025 auf www.bachs.ch publiziert und während den Schalterzeiten auf der Gemeindeverwaltung Bachs Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs, einzusehen. Während der Auflagedauer kann sich jede und jeder zur Vorlage äussern. Einwendungen gegen die geplante Änderung der Nutzungsplanung der Politischen Gemeinde Bachs sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist vom 05. September 2025 bis 06. November 2025 (Datum Poststempel massgebend) an den Gemeinderat Bachs, Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs, zu senden. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung an der Gemeindeversammlung entschieden.