Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Personen beitragspflichtig, die im Ausland für Arbeitgebende in der Schweiz tätig sind. Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Die Beitragspflicht endet mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder dem Erreichen des Rentenalters. Bleiben Personen über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig, sind sie weiterhin beitragspflichtig, profitieren aber von einem Freibetrag. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) handelt als öffentlich-rechtliches Unternehmen im Auftrag von Bund, Kanton und Gemeinden und erfüllt einen gesetzlichen Auftrag. Die SVA Zürich ist für folgende (nicht abschliessende) Belange zuständig:

– Familienzulagen
– Erwerbsausfall (EO)
– Mutterschaftsentschädigung
– Vaterschaftsentschädigung
– Ergänzungsleistungen zur AVH/IV*
– Überbrückungsleistungen
– AHV-Rente
– Prämienverbilligungen

* ab 1.1.2024 auch im Auftrag der Gemeinde Bachs, aktuell bis am 31.12.2023 besteht noch ein Vertrag mit dem Sozialsekretariat der Gemeindeverwaltung Steinmaur

Alle Unterlagen und Formulare finden Sie auf der Webseite der SVA Zürich. Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Bachs unterstützt bei Bedarf als erste Anlaufstelle die Einwohner/innen und kann für Personen ohne Internetzugang physische Formulare und Merkblätter zur Verfügung stellen.

Kontakte:

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00
www.svazurich.ch
Kontaktformular
Formulare & Merkblätter
Online-Rechner

Gemeindeverwaltung Bachs
AHV-Zweigstelle
Gmeindhusweg 8
8164 Bachs
Tel. 044 433 20 30
gemeindeverwaltung@bachs.ch

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