Folgende Aufgaben gehören zum Ressort «Gemeindepräsidium»

Dem Gemeindepräsidenten obliegt die Leitung des gesamten Geschäftsganges des Gemeinde­rates; Aufsicht über das gesamte Personal der Gemeinde­verwaltung; Leitung Wahlbüro, Gemeindeversammlung und der Behördenkonferenz; Überwachung des Vollzugs der Gemeindebeschlüsse, soweit die Zuständigkeit nicht ab­weichend geregelt ist; zivile Kriegsorganisation mit Kriegs­wirtschaft und Katastropheneinsatz; Bürgerrecht; Vereine; Pflege der kulturellen Interessen der Gemeinde; Jugend & Sport; Information der Öffentlichkeit über die wesentlichen Gemeindeangelegen­heiten; rechtsverbindliche Unterschrift für den Gemeinderat und die Politische Gemeinde zusammen mit dem Gemeindeschreiber.

Quelle: Geschäft Nr. 89 auf Seite 213 – 216 der 11. Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juni 2022