Am 1. Januar 2025 tritt im Kanton Zürich die neue Zusatzleistungsverordnung in Kraft. Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistungen zur AHV erhalten neu Zuschüsse zu Leistungen im Bereich Betreuung und Hilfsmittel. Die Betreuung im Alter zu Hause wird damit gestärkt.
Um Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse zu erhalten, muss eine von der Gemeinde benannte Stelle eine Bedarfsabklärung durchführen (Bedarfsbescheinigungsstelle). Die Gemeinde Bachs hat Pro Senectute Kanton Zürich mit den Abklärungen beauftragt. Pro Senectute ist die Fachstelle für freiwillige Sozialberatung für Menschen ab 60 Jahren. Finanzielle Fragen rund um Sozialversicherungen gehören zu ihrem Tagesgeschäft.
Ihre Ansprechpartner ist das Dienstleistungscenter Unterland und Furttal der Pro Senectute Kanton Zürich. Wir führen die Abklärung über Ihren Betreuungs- und Hilfsmittelbedarf durch. Wir beraten Sie bei der Antragsstellung und unterstützt Sie, falls angezeigt, in der Umsetzung. Die Bedarfsabklärung kann, bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Wir laden Sie ein, direkt mit dem Dienstleistungscenter einen Termin zu vereinbaren.
Die Abklärung ist vertraulich und wird für Sie kostenlos durchgeführt. Die Kosten werden vollumfänglich von der Gemeinde Bachs übernommen.
Kontakt:
Dienstleistungscenter Unterland und Furttal
Glasistrasse 2
8180 Bülach
Tel. 058 451 53 00
mail: dc.unterland@pszh.ch
website: https://pszh.ch/ueber-uns/stiftung/dienstleistungscenter/unterlandfurttal/