ZUZUG/ANMELDUNG

Sie haben Ihren Wohnsitz in die Gemeinde Bachs verlegt? Wir freuen uns, Sie als neue/n Einwohner/in im Bachsertal begrüssen zu dürfen. Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen für die Anmeldung:
– Heimatschein (nur bei CH-Bürger)
– Pass oder Identitätskarte (ID)
– Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag / Kaufvertrag)
– Krankenkassennachweis (oblig. Grundversicherung)
– Zuzugsdatum
– Anmeldegebühren
– Für Hundebesitzer: Hundeimpfbüchlein und evt. AMICUS-Logindaten

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich:
– Geburtsschein
– Arbeitsvertrag
– Ausländerausweis
– Optional im Einzelfall: Eheschein oder Scheidungsurteil (eventualiter Todesschein Ehegatte)

Zuzüge/Anmeldungen können physisch am Schalter während den Öffnungszeiten oder online über die Plattform eUmzug gemeldet werden. eUmzug und die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie unter nachstehendem Link.

Sind Sie ganz neu in der Schweiz? In der Broschüre «Willkommen in der Schweiz» finden Sie grundsätzliche Informationen über das Leben in der Schweiz. Die Broschüre kann auf der Homepage des Bundes in Deutsch, Französisch, Italienisch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch heruntergeladen werden.

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Bachs
Gmeindhusweg 8
8164 Bachs
Tel. 043 433 20 30
gemeindeverwaltung@bachs.ch

WEGZUG/ABMELDUNG

Sie beabsichtigen, aus der Gemeinde Bachs wegzuziehen? Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen für die Abmeldung:
– neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
– Wegzugsdatum

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich:
– Ausländerausweis

Wegzüge/Abmeldungen können physisch am Schalter während den Öffnungszeiten oder online über die Plattform eUmzug gemeldet werden. eUmzug und die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie unter nachstehendem Link.

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Bachs
Gmeindhusweg 8
8164 Bachs
Tel. 043 433 20 30
gemeindeverwaltung@bachs.ch

UMZUG (Adressänderung innerhalb von Bachs)

Personen, die innerhalb von Bachs umziehen, haben dies gemäss kantonaler Gesetzgebung innert 14 Tagen zu melden. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer Staatsangehörige:
– Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag / Kaufvertrag)
– evt. Pass oder Identitätskarte (falls wir Sie nicht persönlich kennen)

Ausländische Staatsangehörige:
– Ausländerausweis
– Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag / Kaufvertrag)

Umzüge/Adressänderungen können physisch am Schalter während den Öffnungszeiten oder online über die Plattform eUmzug gemeldet werden. eUmzug und die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie unter nachstehendem Link.

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Bachs
Gmeindhusweg 8
8164 Bachs
Tel. 043 433 20 30
gemeindeverwaltung@bachs.ch

Weitere Inhalte zum Themenbereich «Wohnen»

Abfall/
Kehricht

Umzug/Zuzug/
Wegzug

Neuzuzüger

Wasser/
Abwasser

Bauen
Elektrizität

Wärme-
verbund

PW/Töff/
LKW

ÖV
Sicherheit

Natur-
gefahren

GEMEINDE
WOHNUNGEN