Ausgangslage

Der Bachser Wärmeverbund hat sich seit der Lancierung im Jahr 1971 stetig weiterentwickelt und versorgt heute rund 19 Hauseigentümer (Bezüger) in Altbachs. Der Netzbetrieb erfolgt seit dem Jahr 2003 durch die Politische Gemeinde Bachs. Die Wärmeerzeugung wird seit dem Jahr 2011 durch die Firma Wirth AG geleistet. Der aktuelle Vertrag über die Energielieferungen endet im Jahr 2032. Für die weitere Zukunft stellt sich die Frage, wie es weitergehen soll und ob mögliche Erweiterungen des Verbundes sinnvoll sind.

Aktuelle Situation (Stand IST)

Wirtschaftliche Einheit

Ein Wärmeverbund besteht aus den nachfolgenden Komponenten, welche zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Diese können separat voneinander betrieben werden, sind jedoch voneinander abhängig und daher immer als Ganzes zu betrachten.

Was bringt die Zukunft?

Aktuell (Stand Mai 2023) stellen sich 3 konkrete Fragen:

Teilprojekt 1:
Soll der aktuelle Wärmeverbund Richtung Altbachs ausgebaut respektive erweitert werden?

Teilprojekt 2:
Soll ein (weiterer) Wärmeverbund Richtung Neubachs gebaut werden?

Teilprojekt 3 (neu dazugekommen):
Soll die wirtschaftliche Einheit so weitergeführt werden?

Aktueller Stand im März 2023

Die Machbarkeitsstudien über die mögliche Erweiterung des Wärmeverbundes Richtung Altbachs sowie ein möglicher neuer Strang Richtung Neubachs sind im Februar 2023 eingetroffen. Grundsätzlich lassen sich beide Teilprojekte 1 und 2 umsetzen. Die Frage ist, ob die erwarteten Kosten (Aufwände) in einem akzeptablen Verhältnis zu den längerfristigen Einnahmen stehen. Dies ist abhängig davon, welche Liegenschaften sich genau anschliessen werden. Die Liegenschaftsbesitzer möchten wissen, mit welchen Anschlusskosten gerechnet werden muss, was jedoch wiederum von der Anzahl Neuanschliesser sowie deren zeitlichen Abfolge abhängt. Aktuell befasst sich die Gemeinde insbesondere mit dem Teilprojekt 3. Die Bevölkerung wird informiert, sobald konkrete Entscheide vorliegen, es bestehen komplexe Abhängigkeiten, welche einer sorgfältigen Abklärung bedürfen.


Zwischenentscheid I vom 5.6.2023 (Teilprojekt 2)

Der Gemeinderat hat am 5.6.2023 aufgrund der Berechnungen und strategischen Überlegungen entschieden, die Erweiterung Richtung Neubachs (Teilprojekt 2) unter dem Dach der Politischen Gemeinde nicht weiterzuverfolgen, weitere Informationen dazu folgen an der Gemeindeversammlung vom 12.6.2023. Das Teilprojekt für die Erweiterung von Altbachs (Teilprojekt 1) ist weiterhin im Rennen, als nächstes werden die Eigentümer entlang der geplanten Leitungsführung erneut angeschrieben, der Projektperimeter wird sogar noch erweitert. Sofern dies wirtschaftlich tragbar ist, wird dies der Gemeinderat der Gemeindeversammlung / Urne unterbreiten.

Zwischenentscheid II vom 20.6.2023 (Teilprojekt 1)

Der Gemeinderat hat entschieden, dass in einer nächsten Phase Anwohnerinnen und Anwohner von Altbachs (Teiprojekt 1) angeschrieben werden sollen. Grund dafür ist, dass das Spektrum ganzheitlich angeschaut werden soll, wobei man sich erst in weiteren Phasen auf die ökonomisch sinnvollste Leitungsführung sowie eine Etappierung über vielleicht mehrere Jahre/Jahrzehnte festlegen möchte. Beispielsweise sollen an der Dorfstrasse im Rahmen der Sanierung 2024/2025/2026  bei einem ausgewiesenen Bedarf bereits Leerrohre eingezogen werden, damit dies  evt. in 10-20 Jahren für eine weitere Etappierung in Betrieb genommen werden kann.

Zwischenentscheid III vom 20.6.2023 (Teilprojekt 3)

In einem weiteren Schritt wurde die mögliche Ausgliederung des Wärmeverbundes von der Politischen Gemeinde Bachs in eine eigene Rechtsform überprüft. Dies bringt Vor- wie auch Nachteile mit sich, was einer sorgfältigen Abwägung bedarf.  Diesbezüglich wurde noch kein Entscheid getoffen.

Stand vom 8.9.2023
Wie im Zwischenentscheid II vom 20.6.2023 erwähnt, wurde schlussendlich heute am 8. September 2023 die konkrete Umfrage sowie weitere Unterlagen per Briefpost* an die sich im Perimeter befindenden Eigentümer/innen versandt. Der provisorische Zeitplan präsentiert sich wie folgt:

  • Umfrage: läuft bis Ende September 2023
  • Definition Erweiterungsgebiet: bis Ende 2023 (Information an Gemeindeversammlung Dez. 2023)
  • Überarbeitung Machbarkeit: bis Frühling 2024
  • Planung und Projektierung: bis Herbst 2024
  • Kreditgenehmigung: Dezember 2024 (Gemeindeversammlung oder Urne)
  • Ausführung: ab Frühling/Sommer 2025

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Gemeinderat Martin Hauser (Delegierter Wärmeverbund), Tel. 079 417 13 54.

*Inhalt:

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