GEBURTSEINRICHTUNG

Die Wahl der richtigen Geburtseinrichtung stellt eine wichtige Entscheidung dar. Spital, Geburtshaus oder eine Hausgeburt: Hier lohnt sich eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten, damit die Entscheidung zu den individuellen Bedürfnissen passt.

Kontakt (z.B.):

Spital Bülach
Spitalstrasse 24
8180 Bülach
Tel. 044 863 23 22
https://www.spitalbuelach.ch/werdende-eltern


VORBEREITUNGSKURSE

Informieren Sie sich im Internet oder am Ort Ihrer Geburtseinrichtung über Geburtsvorbereitungskurse, Hebammen-Sprechstunden und Informationsabende.

ANMELDUNG GEBURT

Üblicherweise wird die Geburt vom Spital oder Geburtshaus oder, bei einer Hausgeburt, von den bei der Geburt anwesenden medizinischen Fachpersonen gemeldet. Sie als Eltern können die Geburt aber auch selber melden oder eine Drittperson mittels schriftlicher Vollmacht damit beauftragen. Bei verheirateten Paaren gilt der Ehemann automatisch rechtlich als Vater, andernfalls findet eine Vaterschaftsanerkennung statt (die Anerkennung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, im Interesse Ihres Kindes empfiehlt es sich jedoch, die Kindesanerkennung bereits vor dessen Geburt vorzunehmen).

Kontakt:
Zivilstandsamt (Kreiszivilstandsamt Dielsdorf)
Mühlestrasse 4
8157 Dielsdorf
Tel. 044 854 71 80
zivilstandsamt@dielsdorf.ch


SOZIALVERSICHERUNGEN

Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, die Mutterschaftsentschädigung (MSE). Auch werdende Väter haben neuerdings Anspruch auf 14 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub im Rahmen der Vaterschaftsentschädigung.

Kontakt:
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA)
Röntgenstrasse 17
8087 Zürich
Tel. 044  448 50 00
www.svazurich.ch

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