Bachs ist nicht nur ein beliebter Lebensort für Menschen, sondern ebenso für Tiere. Die artgerechte Haltung von Haustieren gehört in den Kompetenzbereich der Eigentümer/Halter. Mit der Tierhaltung gehen gewisse Rechte und Pflichten einher.

HUNDE
Für Ihren Vierbeiner ist eine Anmeldung bei der Gemeinde sowie in der Hundedatenbank AMICUS innerhalb von 10 Tagen ab der Übernahme erforderlich. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Hundes über die daraus entstehenden Pflichten (z.B. Hundesteuer, oblig. Haftpflichtversicherung von mindestens einer Million Franken, Hundeausbildung etc.). Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass im Kanton Zürich ab dem 1. April bis 31. Juli (Brut- und Setzzeit der Wildtiere) im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht besteht. Zudem stellt die Gemeinde Bachs ein grosses Netz an Robidog-Abfallbehältern zur Verfügung, bitte entsorgen Sie den Kot entsprechend (bei Bedarf können Sie weitere Robidog-Säcke bei der Gemeindeverwaltung beziehen).

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Bachs
Gmeindhusweg 8
8164 Bachs
Tel. 043 433 20 30
gemeindeverwaltung@bachs.ch

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