VERLOBUNG
Gemäss Art. 90 des Zivilgesetzbuches gelten zwei Personen als verlobt, wenn sie sich gegenseitig die Heirat versprechen. Eine besondere Form wird dafür nicht verlangt. Ein Paar gilt spätestens dann als verlobt, wenn es beim Zivilstandsamt die Heirat anmeldet. Nicht als verlobt gilt man hingegen, wenn man «nur» zusammenzieht.

HEIRAT
Sie können sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts (Kreiszivilstandsamt Dielsdorf) oder bei einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz trauen lassen. Bei der Trauung müssen zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein, die volljährig und urteilsfähig sind.

Kontakt
Zivilstandsamt (Kreiszivilstandsamt Dielsdorf)
Mühlestrasse 4
8157 Dielsdorf
Tel. 044 854 71 80
zivilstandsamt@dielsdorf.ch

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